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Aktuelle Debatten

06.11.2019

 

Keine Erlaubnis zur Anwendung der Methode "Original Play" in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg

 

Die offizielle Kommunikations des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport findet Ihr hier

 

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13.09.2019

 

Artikel von der NDR Webseite:

 

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Datenschuetzer-verbietet-Lehrer-Meldeportal-der-AfD,afd2390.html?fbclid=IwAR0CRonYdk6oYJsThJSGxZ3SJF1O3Bli_qjwBz1drG3qeyzx6_KppoKdHzg

 

Datenschützer verbietet Lehrer-Meldeportal der AfD

 

"Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, hat das Online-Meldeportal der AfD mit dem Namen "Neutrale Schule" verboten. Schüler waren dort bisher dazu aufgerufen, angebliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot von Lehrern zu melden - also auch Lehrer zu melden, die die AfD im Unterricht kritisieren. Die auf dem Portal veröffentlichten Passagen, in denen zur Meldung aufgefordert wird, müssen laut Müller bis zum 20. September entfernt werden. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld.

 

Müller: "Keine Angst vor selbsternannten AfD-Aufpassern"

Es dürfe nicht sein, dass Lehrer durch ein solches Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden, argumentierte der oberste Datenschützer des Landes. Es sei selbstverständlich eine Aufgabe der Lehrer, für die Demokratie, das Grundgesetz und die darin gewährleistete Menschenwürde einzutreten. "Dabei sollen sie keine Angst haben, von selbsternannten AfD-Aufpassern behelligt zu werden", so Müller.

Der Landesverband der AfD erhebe in dem Online-Portal nicht nur die personenbezogenen Daten der Schüler, die eine Meldung verfassen. Die Partei sammele ganz gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer. Diese politische Meinung stehe jedoch unter besonderem rechtlichen Schutz. So stehe es in der Datenschutz-Grundverordnung. Deswegen sei ein Verbot des Portals angebracht.

 

Holm: "Abgekartetes SPD-Spielchen"

AfD-Co-Landessprecher Leif-Erik Holm sprach von einer "parteipolitisch motivierten Willkürentscheidung". Der SPD-Politiker Müller habe unter Ausblendung der Fakten das geliefert, was SPD-Bildungsministerin Martin bestellt habe. "Es handelt sich sichtbar um ein abgekartetes SPD-Spielchen." Es werde versucht, einen Maulkorb zu erlassen, um mögliche Missstände an Schulen vertuschen zu können. "Dagegen werden wir juristisch vorgehen", sagte Holm NDR 1 Radio MV. Holm warf Landesdatenschützer Müller zudem, vor, mit seiner Pressemitteilung übrigens gegen das Mäßigungsgebot verstoßen zu haben.

Portal ist seit Ende August online

 

Bis zum nun ausgesprochenen Verbot war das Meldeportal lediglich drei Wochen online, umstritten war es von Anfang an. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) hatte es als "Lehrer-Pranger" bezeichnet. Es handle sich um ein ungeeignetes Instrument und gefährde den Frieden an den Schulen. Schüler und Eltern würden zum Denunziantentum gegen ihre Lehrer aufgestachelt, so die Ministerin.

AfD: Portal soll Verstöße gegen Neutralitätspflicht an Schulen aufspüren

 

Die AfD hatte das Portal nach dem Vorbild aus anderen Bundesländern wie HamburgNiedersachsen oder Brandenburg auch für Mecklenburg-Vorpommern freigeschaltet. Es gehe darum, Verstöße gegen die Neutralitätspflicht an Schulen aufzuspüren, hatte AfD-Landeschef Leif-Erik Holm in Schwerin gesagt."

(Ende Artikel)

 

Unserer Meinung nach sollte dieses Portal aber nicht nur aus Datenschutzgründen verboten werden.

Denn das Neutralitätsgebot in der Bildung bedeutete nicht, sich als Pädagog*in angesichts rassistischer und rechtsextremer Positionen von Parteien zum Schweigen bringen zu lassen.

 

"Vertritt eine am politischen Wettbewerb teilnehmende Partei systematisch rassistische beziehungsweise rechtsextreme Positionen, sei es durch ihr Programm oder dadurch, dass sich ihre Führungspersonen wiederkehrend entsprechend äußern, dürfen Lehrkräfte dies im unterricht thematisieren. Dies ist auch nicht davon abhängig, wie bedeutsam eine Partei im politischen Wettstreit ist. Die Frage, ob eine Partei rassistische Positionen vertritt, hat nichts mit der Frage zu tun, wie viel Zustimmung sie bei Wahlen erfährt. Vielmehr sollte im Schulunterricht gerade dann über Parteien mit rassistischen oder rechtsextremen Positionen gesprochen werden, wenn sie Zulauf erfahren und damit an Bedeutung gewinnen. Dazu kann auch eine Analyse gehören, wie sich das Erstarken solcher Parteien auf die politische Landschaft im Ganzen und die Positionierungen anderer Parteien auswirkt, ob es etwa eher zur Abgrenzung von oder zur Übernahme der rassistischen Programmatik kommt."

 

Eine wirklich gute Analyse zum Neutralitätsgebot in der Bildung hat das Deutsche Institut für Menschenrechte herausgegeben. Ihr könnt Sie hier herunterladen.

 

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Inklusion in der Jugendarbeit

 

Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

 

"Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ spricht sich insgesamt für ein weites Verständnis von Inklusion aus, das auf Verschiedenheit als Normalfall abzielt. In einer inklusiven Gesellschaft, die das Leitziel ist, können alle Menschen in ihrer Verschiedenheit und Individualität gleichberechtigt miteinander leben und in allen Lebensbereichen teilhaben. Es geht also nicht allein um ein Mitmachen- und Dabei-sein-Dürfen, sondern um ein selbstverständliches Dazugehören. Die AGJ betont, dass, um diesem Ziel näherzukommen und Inklusion zu verwirklichen, sich die Gesellschaft verändern und weiterentwickeln muss. Jeder gesellschaftliche Bereich ist hier gefordert: auch die Kinder- und Jugendhilfe."

 

Den Rest des sehr interessanten Diskussionspapiers findet Ihr hier 

 

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Mobbingprävention

 

Das RBB Fernsehen hatte Mesut Göre von SELAM Berlin im Studio der Abendschau. Wir arbeiten mit dem Verein und Mesut Göre in diesem Jahr auch in Oberhavel zusammen und führen zwei Pilotprojekte zur Mobbingprävention mit der Sozialarbeit an den Grundschulen Glienicke und Beetz durch. Gefördert wird das Projekt von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.

 

Hier findet Ihr den interessanten Beitrag der Abendschau vom 22. April 2019. 

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Kinderschutz vs. Daten- und Vertrauensschutz Einwilligung zur Entbindung von der Schweigepflicht

Sozialdaten, die Mitarbeiter*innen eines Trägers der Jugendhilfe zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesen nur weitergeben werden mit Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat.2 Dieser gesetzlich bestimmte Grundsatz ermöglicht es den Fachkräften in der sozialen Arbeit einerseits vertrauensvoll mit Kindern, Jugendlichen (Vertraulichkeit und Zweckbindung) und deren Familien zusammenzuarbeiten und bestimmt andererseits die Wichtigkeit des Umgangs mit personenbezogenen Daten in der Jugendhilfe über eine spezifische gesetzliche Regelung.

 

Mehr dazu in der aktuellen Ausgabe Nr. 82 von Info aktuell der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg.

 

Das Schweigepflichtentbindung-online Formular  wurde entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen angepasst und steht als beschreibbares PDF Format zum Download bereit

 

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Arbeitshilfe zu Lobbyarbeit in der OKJA – Durchsetzung politischer Interessen vor Ort

 

 

Die AGOT-NRW e.V. setzt mit ihrer neu erschienenen Arbeitshilfe Lobbyarbeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – Eine Arbeitshilfe zur Durchsetzung politischer Interessen vor Ort ein Zeichen zur Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort und zeigt auf welche Bereiche für eine erfolgreiche Lobbyarbeit von Bedeutung sind.

 

Die Publikation richtet sich an Trägervertreter*innen, die Offene Treffpunkte betreiben, Mitarbeiter*innen von offenen Einrichtungen, Jugendpfleger*innen sowie an alle, die sich vor Ort für die Offene Kinder- und Jugendarbeit einsetzen wollen. Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 bieten eine gute Gelegenheit, die Offene Kinder- und Jugendarbeit vor Ort ins Gespräch zu bringen.

 

Die Arbeitshilfe steht hier zum Download zur Verfügung.

 

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Jugendringe sind zu fördern!

 

Im April fand die jährliche Konferenz der Großstadtjugendringe unter dem Titel „Krise der Demokratie – über alte und neue Herausforderungen in der Jugend(verbands)arbeit“ in Frankfurt statt. Auf der Konferenz wurde ein sehr interessantes Papier zur Förderung von kommunalen Jugendringen verabschiedet:

 

JUGENDRINGE SIND ZU FÖRDERN

 

Kommunale Jugendringe vertreten Interessen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen, verwirklichen Kinder- und Jugendbeteiligung, gestalten Qualitätsentwicklung und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Damit Jugendringe in der Lage sind, diese Aufgaben qualifiziert zu erfüllen, müssen sie nachhaltig gefördert und ausgestattet werden.

 

Jugendringe stehen für Demokratie und Vielfalt.

Sie gestalten Gesellschaft und mischen sich ein.

 

Jugendringe sind die demokratisch legitimierten Zusammenschlüsse von Kinder- und Jugendverbänden sowie anderen Trägern der Jugendhilfe, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (über ihre Verbandszugehörigkeiten, Vertretungsgremien, lokalen Jugendgruppen oder Interessengemeinschaften) organisiert und jugendpolitisch vertreten werden. Jugendringe sind für alle Belange, die Kinder und Jugendliche betreffen, zuständig und mischen sich aktiv in die Politik ein. Sie vertreten die jungen Menschen in Ort, Stadt, Kreis, Land und Bund. Damit vertreten sie einen Teil der Gesellschaft, der zum großen Teil noch nicht wahlberechtigt ist.

 

Kommunale Jugendringe und ihre Mitgliedsorganisationen stehen ein für Selbstorganisation, demokratische Grundwerte und politische Bildung. Sie gestalten aktiv mit und beziehen Position im stetigen sozialen Wandel der Gesellschaft und ihrer komplexen Bedingungen, zum Beispiel der kommerziellen, ausgrenzenden Konkurrenz zur Jugendarbeit, aktuellen Herausforderungen durch Flucht und Migration, der Ausdehnung der Betreuung im schulischen Bereich, der Digitalisierung, der Inklusion und nicht zuletzt der Kinder- und Jugendarmut.

 

Jugendringe sind aktiv und kompetent vor Ort

 

Jugendringe sind dabei kompetente Ansprechpartner, bündeln und verbreiten wichtige Informationen für junge Menschen, beraten und unterstützen die in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen. Gleichzeitig stehen sie Politik und Verwaltung konstruktiv zur Seite, sie reagieren auf aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendpolitik und setzen fachpolitische Impulse.

 

Jugendringe sind gemeinsam mit den Jugendverbänden Mittler für die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen, wie auch Ermöglicher für deren direkte Beteiligung an Aushandlungsprozessen für die Bedingungen ihres Aufwachsens in einer komplexen Gesellschaft. Sie sind Seismographen in Bezug auf die Notwendigkeiten, die sich einer guten und erfolgreichen Jugendpolitik und Jugendförderung stellen.

 

Jugendverbände und Jugendringe nehmen über eigene Angebote und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit gesellschaftliche Verantwortung wahr, ermöglichen nachhaltige Freizeit-, Bildungs- und Qualifizierungsangebote im Spektrum sozialer, politischer und kultureller Bildung und sind Träger z.B. von Kinder- und Jugendtreffs und von Angeboten der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Jugendringe sind Teil der kommunalen Jugendhilfelandschaft, Schnittstellen für eine

gute Jugendpolitik und für lokale Netzwerke in der Zivilgesellschaft

 

Als Zusammenschlüsse von lokalen Jugendverbänden entsprechend §12 SGB VIII und zahl reichen anderen lokalen Jugendhilfeträgern sind die Jugendringe eingebunden in viel fältige fachpolitische Prozesse zur Einbeziehung von jungen Menschen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §4 SGB VIII. Die Jugendringe sind vielerorts Teil der Jugendhilfeausschüsse, wirken kompetent im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß §80 SGB VIII und Qualitätsentwicklung gemäß §79a SGB VIII mit. Insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes übernehmen Jugendringe Verantwortung indem sie Ehrenamtliche und Jugendverbände beraten und qualifizieren.

 

Zudem sind Jugendringe maßgeblich beteiligt an Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII.

 

Kommunale Jugendringe sind Lernorte des Zusammenlebens. Sie sind Schnittstellen für eine gute

Jugendpolitik, die Lebensbedingungen von jungen Menschen positiv gestalten wollen.

Jugendringe sind Teil der demokratischen Zivilgesellschaft. Sie vermitteln zwischen jungen Menschen, Jugendverbänden, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und lokalen Öffentlichkeiten. Sie treten u.a. ein für die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements, die Interessen von jungen Menschen und den direkten Dialog mit Jugendverbänden.

 

Den gesamten Text findet Ihr hier:

 

 

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Um pädagogische Kompetenzen und vielseitig erworbene Berufserfahrungen der einzelnen Berufsgruppen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Netzwerkkoordinatoren) in eine konstruktive und ergebnisorientierte Programmgestaltung einzubeziehen und untereinander zu stärken, bieten sich strukturierte Kollegiale Beratungen sowohl auf Peer-Ebene, also unter Kollegen im engeren Sinne, als auch mit Kollegen anderer pädagogischer Professionen an. Die zentrale Koordinierungsstelle Schulerfolg, angesiedelt bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, Regionalstelle Sachsen-Anhalt, unterstützt die Akteure mit bedarfsgerechten Fortbildungen, Handlungsimpulsen sowie methodischen Materialien. Das vorliegende Themenblatt möchte als eine methodische Handreichung hierzu interessierte Pädagogen anregen und gibt konkrete Empfehlungen, wie in einer strukturierten Weise ein gewinnbringendes Miteinander unter Kollegen begonnen und längerfristig gestaltet werden kann . 

 

Hier geht's zum Themenblatt

 

 

Freiwilligen in der Kinder- und Jugendarbeit fehlt oft das Mitspracherecht

Freiwillige Helfer sind in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung bleiben sie aber in Entscheidungs- und Planungsprozessen oft noch außen vor: Hier haben vorrangig noch die hauptamtlichen Akteure das Sagen.

 

Sie organisieren die Touren der Spielmobile, begleiten die Arbeit des Jugendzentrums vor Ort oder bringen sich als Helfer beim Abenteuerspielplatz ein: Jedes zweite Angebot in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) verlässt sich auf die Unterstützung von freiwillig Engagierten. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Geschäftsstelle Zivilgesellschaft in Zahlen (ZiviZ), die von uns in Auftrag gegeben worden ist.

 

Damit sind freiwillige Helfer unverzichtbar für dieses Tätigkeitsfeld, das für Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zur Mündigkeit von großer Bedeutung ist: Die offene Kinder- und Jugendarbeit mit ihren Angeboten ermöglicht jungen Menschen, ihr Umfeld mitzugestalten und wertvolle Sozialkompetenzen für das Erwachsenwerden weiterzuentwickeln. Besonders für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bieten die vielfältigen Angebote der OKJA eine große Chance: Indem sie sich gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen engagieren, integrieren sie sich in ihr Umfeld.

 

Vier von fünf freien Trägern beteiligen freiwillig Engagierte

 

Mehr als die Hälfte dieser Angebote und Leistungen wird durch sogenannte freie Träger erbracht, das heißt von gemeinnützigen Vereinen, Gesellschaften (gGmbH), Stiftungen, den Wohlfahrtsverbänden oder Kirchen. Vier von fünf freien Trägern beteiligen dabei in irgendeiner Form freiwillig Engagierte. Das heißt, diese Frauen und Männer übernehmen eine Aufgabe ohne Bezahlung oder für eine geringe Aufwandsentschädigung.

 

Die Daten für NRW weisen zudem aus, dass im bevölkerungsstärksten Bundesland auf einen hauptamtlich Beschäftigten gar fünf freiwillig Engagierte kommen.

 

Freiwillige werden bei Entscheidungen nicht berücksichtigt

 

Die Zahlen zeigen, dass Freiwillige in der offenen Kinder- und Jugendarbeit vielfältige operative Aufgaben übernehmen, sie engagieren sich vor allem in einrichtungsbezogenen Angeboten  – zum Beispiel in Jugendclubs, -treffs oder -zentren. Auf der Steuerungsebene wird die nicht unerhebliche Mitwirkung freiwilliger Helfer bislang jedoch noch kaum berücksichtigt. So ist das Feld der OKJA mit seinen Entscheidungsprozessen und Handlungsweisen bislang auf hauptamtliche Akteure ausgelegt. Das heißt, dass für freiwillig Engagierte zum Beispiel oft wenig transparent ist, inwieweit sie mitentscheiden können.

 

"Die vielfältigen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland wären ohne die zahlreichen freiwillig Engagierten nicht aufrechtzuhalten", stellt unsere Engagement-Expertin Andrea Walter fest: "In der aktuellen Situation besteht jedoch die Gefahr, dass die freien Träger das hohe geleistete Engagement in diesem Feld für selbstverständlich nehmen." Dass es gelinge, dass Engagierte im Verlauf ihrer Tätigkeit motiviert bleiben, habe im Alltag viel damit zu tun, wie aktiv sie in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden würden. Daher gelte es zu prüfen, welche Möglichkeiten der Mitwirkung sich für sie böten.

 

Was jetzt zu tun ist für die Verantwortlichen in den Kommunen

 

  • Rollenverständnisse klären: Hauptamtliche und Freiwillige empfinden ihre Zusammenarbeit vorwiegend dann als gut, wenn für beide Seiten klar ist, wer welche Rolle hat und wer die damit verbundenen Aufgaben übernimmt. Auch Grenzen des freiwilligen Engagements gilt es klar zu kommunizieren, zum Beispiel wenn Tätigkeiten aufgrund von Fragen des Datenschutzes nicht von Engagierten übernommen werden können.

  • Mitgestaltungsmöglichkeiten prüfen: Freiwillige sind besonders dann motiviert, wenn sie Planungs- und Umsetzungsprozesse mitgestalten und bei Entscheidungen, die ihre Tätigkeit betreffen, miteinbezogen werden.

  • Freiwilliges Engagement wertschätzen und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen: Wertschätzung ist die Währung freiwilligen Engagements. Sie drückt sich in der Kultur des Umgangs untereinander aus und auch in den Möglichkeiten, die Freiwillige erhalten, um sich auf ihre Tätigkeit angemessen vorzubereiten beziehungsweise Erlebtes zu reflektieren. Zu solchen Angeboten zählen etwa Fortbildungen oder Beratungsangebote.

 

Download der Studie

 

Die Studie "Feldvermessung: Was die einzelnen Sektoren in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Altenhilfe leisten" steht zum kostenlosen Download auf den Seiten der Bertelsmann Stiftung zur Verfügung.

 

Hintergrund zur Studie – Projekt "Synergien vor Ort"

 

Die Studie ist im Rahmen des Projekts "Synergien vor Ort" entstanden. Ausgangspunkt für die Studie war, dass es derzeit an Wissen über die Beiträge der einzelnen Sektoren Staat, Markt, Non-Profit-Sektor und Familie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit fehlt. Die Annahme war, dass der Non-Profit-Sektor – und hier insbesondere das freiwillige Engagement – eine weit größere Bedeutung hat, als ihm in Strukturen, Abstimmungsprozessen und in der Wahrnehmung verantwortlicher Akteure gegeben wird. Die Studie trägt existierende Studien und Daten zur offenen Kinder- und Jugendarbeit zusammen und "vermisst" dieses Feld somit erstmalig.

Grafische Darstellung der Feldvermessung (PDF, 132 KB)

 

Quelle: Bertelsmann Stiftung vom 30.06.2017

 

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