Corona Informationen
17.06.2021
neue Regelungen für die Jugend(verbands)arbeit
Seit dem 15.06. gibt es eine neue Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
Der Landesjugendring Brandenburg interpretiert die Verordnung für die Arbeit der Jugendverbände, Jugendbildungsstätten und kommunalen Jugendringe wie folgt:
- Ein- und mehrtägige Präsenzangebote (Gruppenstunden, Seminare, Feriencamps …) sind ohne Alterbeschränkung möglich.
- Angebote der Jugendarbeit dürfen auch im Rahmen begleiteter Außenaktivitäten ohne Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl und Haushalte durchgeführt werden.
- Im Rahmen von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gibt es kein Mindestabstandsgebot und keine Maskenpflicht.
Maßnahmen in Jugendbildungsstätten:
- Präsenz-Angebote zum Zwecke der Bildung in Jugendbildungsstätten können ohne Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl stattfinden. Es ist das jeweilige Hygienekonzept der Bildungsstätte zu beachten.
Hier gibt es eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln.
Die Sommerferien können also kommen!
Gebündelt findet ihr alle Informationen auf der Webseite des Landesjugendrings https://www.ljr-brandenburg.de/corona/
11.01.2021
Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 08.01.2021
Die Lesefassung der aktualisierten Corona-Umgangsverordnung findet Ihr hier
Die 8. Ergänzung der Arbeitshilfe des MBJS vom 11.01.2021 findet Ihr hier
_________________________________________________
20.10.2020
aktualisierte Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) vom 20.10.2020
Die Lesefassung der aktualisierten Corona-Umgangsverordnung findet Ihr hier
Die 6. Ergänzung der Arbeitshilfe des MBJS vom 08.10.2020 findet Ihr hier
_________________________________________________
12.06.2020
Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt
Wir freuen uns sehr, dass in der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Fassung vom 12. Juni 2020) viele Erleichterungen für die Kinder- und Jugendarbeit enthalten sind.
Die wichtigsten Informationen findet Ihr hier
Hier gibt's die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV) vom 12. Juni 2020
Bleibt gesund und solidarisch!
_________________________________________________
04.06.2020
Konjunkturpaket berücksichtigt Jugendeinrichtungen
Im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung werden auch gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte sowie Einrichtungen der Jugendbildung berücksichtigt.
Mehr Informationen dazu findet Ihr hier
_________________________________________________
12.05.2020
Arbeitshilfe des MBJS
Nach Veröffentlichung der neuen Eindämmungsverordnung sind viele Fragen entstanden, wie die mögliche Öffnung von Angeboten der Jugend(sozial)arbeit vonstatten gehen soll.
Das MBJS hat nun dazu eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Ihr findet sie hier
Folgende Passagen auf Seite 2 und 3 möchten wir besonders hervorheben:
- Pädagogische Angebote in der Schule (§ 5 (4) 7. SARS-CoV-2-EindV ) sowie Angebote von Bildungseinrichtungen aus dem außerschulischen Bereich sind für öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 5 Personen erlaubt (§ 5 (4)- 12. SARS-CoV-2-EindV).
- Die räumlichen Treffpunkte der Jugendverbände sind als Einrichtungen der Jugendarbeit zu bewerten und von daher gelten dort die gleichen Bedingungen.
- Jugendverbandsarbeit kann ebenso wie Jugendarbeit ihre Arbeit wiederaufnehmen, wenn sie sich an die bestehenden Abstands- und Hygieneregelungen hält und an die Gruppengröße von bis zu 5 Teilnehmer*innen pro Fachkraft. Eine bisher bestehende Jugendgruppenstunde kann demnach nur mit bis zu 5 Teilnehmer*innen stattfinden. Je nach Größe eines Treffpunktes können gleichzeitig mehrere Gruppentreffen mit je 5 Teilnehmer*innen und je einer Fachkraft stattfinden, wenn dies die Größe der Einrichtung zulässt und die je 1,5m Abstände einzuhalten sind.
- Auch Jugendbildungsstätten werden als Angebote der Jugendarbeit, insbesondere als außerschulische Bildungsarbeit, bewertet und unterliegen denselben Bedingungen wie Jugendclubs, Jugendräume oder Jugendverbandsarbeit. Eine Übernachtung in der Jugendbildungsstätte ist zur Zeit nicht möglich, ebenso wenig die Verpflegung aus einer Hausküche. Je nach Größe einer Jugendbildungsstätte können gleichzeitig mehrere Gruppentreffen mit je 5 Teilnehmer*innen und je einer Fachkraft stattfinden, wenn dies die Größe der Einrichtung zulässt und die je 1,5m Abstände einzuhalten sind.
Besonders wichtig ist, dass ihr einen eigenständigen Hygieneplan für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen vorhalten müsst.
_____________________________________________________
11.05.2020
Lockerungen der Corona-Einschränkungen für die Jugendarbeit im Land Brandenburg
Seit dem 08.05.2020 gibt es eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg.
Damit einher gehen zahlreiche Lockungen der bislang geltenden Bestimmungen auch für die Jugend(sozial)arbeit im Landkreis Oberhavel. Demnach dürfen seit dem 09.05. auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendfreizeiteinrichtungen, ebenso wie Angebote der Jugendsozialarbeit, unter Einhaltung der Hygiene-Regeln wieder öffnen.
Die Pressemitteilung des Landkreis Oberhavel findet Ihr hier
Über Konkretisierungen halten wir Euch auf dem Laufenden.
____________________________________________________________
05.05.2020
Erste Lockerungen der Corona-Einschränkungen für die Berliner Jugendarbeit
Für Einrichtungen der Jugendarbeit gelten ab 11. Mai 2020 erste Lockerungen. Gruppenangebote mit bis zu sechs jungen Menschen sind dann unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder erlaubt. Das hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mitgeteilt.
Jugendverbände, Jugendclubs und andere Träger der Jugendarbeit sollen die Gruppenangebote so planen, dass die Teilnehmer_innen-Zahlen auf maximal sechs begrenzt wird. Die weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln sollen so bestmöglich eingehalten werden können. Die Senatsverwaltung schlägt vor, Angebote zum Beispiel zeitversetzt oder, je nach Größe der Einrichtung, mit parallelen Kleingruppen mit bis zu sechs jungen Menschen durchzuführen.
Jede Einrichtung der Jugendarbeit muss zuerst ein gesondertes Hygiene- und Abstandskonzept erarbeiten. Es soll auf die räumlichen Gegebenheiten abgestimmt sein und sich an dem Musterhygieneplan orientieren. Bei den Angeboten müssen sich die Teilnehmenden in eine Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname, Anschrift und Telefonnummer eintragen. Diese tägliche Anwesenheitsliste soll in einem verschlossenen Umschlag für vier Wochen aufbewahrt und danach gelöscht bzw. vernichtet werden.
Wir warten gespannt auf neue Informationen, wann die Jugendarbeit im Land Brandenburg wieder loslegen kann.
_____________________________________________________________
29.04.2020
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist für junge Menschen da – auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie
Stellungnahme der BAG Offene Kinder- und Jugendfreizeitreinrichtungen
Die BAG OKJE plädiert „für eine baldige Nutzung der bundesweit zur Verfügung stehenden Infrastruktur, pädagogisch begleiteter sozialer Teilhabe und Partizipation in Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten, Jugendtreffs, Jugendfarmen, Abenteuerspielplätzen und Offenen Einrichtungen für Kinder. Den von der Bundesfamilienministerin, Frau Giffey in einem Interview angedeuteten Einsatz von Jugendarbeiter*innen als „Spielplatz-Kümmerer“, also eine Art SpielplatzSecurity, die „darauf achten, wie viele Kinder gleichzeitig auf einem Spielplatz sind und dass Regeln eingehalten werden“ (Giffey 2020) lehnen wir ab. Stattdessen würde eine schrittweise Wiederöffnung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen zu einer stärkeren Entlastung der Familien beitragen. Zudem vermag die OKJA wesentlich mehr zu leisten, als die Kontrolle junger Menschen im öffentlichen Raum. Denn ihr gesetzlicher Auftrag ist die grundsätzliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Anliegen.
Die unmittelbaren Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen wurden bisher nur wenig berücksichtigt. Ein Bedarf an Kinderbetreuung und schulischer Angebote spiegelt zumindest nicht die ganze Bandbreite der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen umfänglich wider. Diese fehlende Berücksichtigung mag temporär und teilweise berechtigt sein, wenn die Gesundheit der Gesellschaftsmitglieder in den Mittelpunkt gestellt wird. Kinderrechte (und auch Menschenrechte) beinhalten neben dem Recht auf Gesundheit auch Rechte auf soziale Teilhabe und Partizipation: Rechte, die es unseres Erachtens in den weiteren politischen Überlegungen miteinander zu verbinden und abzuwägen gilt.“
Die gesamte Stellungnahme findet Ihr hier
__________________________________________
28.04.2020
Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium der Finanzen (MdF) haben sich mit einer Richtlinie auf einen Rettungsschirm für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Coronakrise entstanden sind, verständigt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Millionen Euro für drei Monate zur Verfügung.
Die Soforthilfe wird als Festbetrag gewährt. Sie entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen für den Notbetrieb des Trägers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen ergibt (z.B. Zuwendungen, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld). Als Notbetrieb ist der vom regulären Betrieb abweichende und in der Regel auf ein Minimum zum Erhalt der Existenz eingeschränkte Betrieb zu verstehen. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle im Rahmen des Notbetriebs erforderlichen Kosten/Verpflichtungen und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten auf Basis des Monats der Antragstellung anzugeben.
Die Soforthilfe wird für drei Monate ab dem Monat der Antragstellung als eine einmalige nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt. Als finanzieller Schaden gelten voraussichtliche Liquiditätsengpässe, die ab dem 18.03.2020 entstanden sind.
Der Antragsteller muss mit dem Antrag versichern, dass er durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten in dem genannten Zeitraum zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Antragsberechtigt sind im Land Brandenburg ansässige
-
gemeinnützige Träger von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen, die ihre Bildungs- oder Beherbergungseinrichtung im Land Brandenburg haben und gemäß § 85 Absatz 2 Ziffer 3 SGB VIII überörtlich tätig sind,
-
die Jugendbildungsstätten nach Ziffer 5.4.5. der Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 10.01.2020,
-
das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. für seine in Brandenburg gelegenen Jugendherbergen,
-
gemäß Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) anerkannte Heimbildungsstätten und Landesorganisationen der Weiterbildung,
-
freie Träger gemäß BbgWBG anerkannter Einrichtungen,
-
der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB) für Sportvereine,
-
überregionale wirksame außerschulische Lernorte im Land Brandenburg in gemeinnütziger Trägerschaft, die schwerpunktmäßig mit spezifischem Angebot Schülerinnen und Schüler ansprechen,
-
andere Träger von Einrichtungen für Leistungen nach §§ 11 bis 14 SGB VIII, wenn sie gemäß § 75 SGB VIII anerkannt sind, ihren Sitz im Land Brandenburg und ihre Einrichtungen im Land Brandenburg betrieben werden und die Liquiditätsengpässe nicht auf einer Kürzung öffentlicher Zuwendungen und Zuschüsse beruhen.
Die Pressemitteilung des MBJS findet Ihr hier
Die FAQ's findet Ihr hier
Die Richtlinie findet Ihr hier
Den Antrag findet Ihr hier
______________________________________
24.04.2020
Verordnung über die Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Das Land Brandenburg hat am 24.04. die Zuständigkeitsverordnung zum SodEG veröffentlicht: https://www.mbjs-coronainfos.de/wp-content/uploads/2020/04/SodEGZV-6.pdf.
Damit sind nun die öffentlichen Träger auch per Verordnung für zuständig erklärt worden.
______________________________________
20.04.2020
Jugend(sozial)arbeit braucht Rückendeckung – auch in Krisenzeiten
Die Jugend(sozial)arbeit im Land Brandenburg ist sich auch in der aktuell sehr schwierigen Zeit ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen bewusst. Die Fachkräfte der sozialen Arbeit versuchen mit alternativen Angeboten über digitale Formate und persönliche Kontakte den Austausch mit der Zielgruppe trotz der vielen Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Das professionelle Agieren der Fachkräfte bedarf nicht nur persönlichen Engagements, sondern auch einen klar definierten Handlungsrahmen und Planungssicherheit.
Der AK SKJR (Arbeitskreis der Stadt- und Kreisjugendringe), dem wir angehören, hat während seines letzten digitalen Treffens ein Positions-/Forderungspapier zu den Corona-Beschränkungen der Landesregierung erarbeitet.
Unter der Überschrift „Jugend(sozial)arbeit braucht Rückendeckung – auch in Krisenzeiten“ bitten wir um eine Präzisierung der Covid-19-Regelungen für den Bereich der außerschulischen Jugendbildung mit Empfehlungen für die Umsetzung auf Kreis- und Kommunalebene. Die Anmerkungen sind ausdrücklich als Hinweise und Wunsch nach einem gemeinsamen Dialog zu verstehen.
Das gesamte Dokument findet Ihr auf der Homepage des Arbeitskreises bzw. hier
______________________________________
09.04.2020
Quarantiert optimierungsfrei!
Mehr schaffen, mehr Sport treiben, mehr Geld verdienen, besser essen, besser kommunizieren, mehr lernen, mehr auf sich achten – aber mit der aktuellsten Methode, bitte!. Selbstoptimierung ist schon vor Corona für manche*n zum Wahn geworden. Doch macht all die Arbeit an sich selbst wirklich glücklich?
In der aktuellen Situation von Kontaktverbot, Ausgangssperre und Quarantäne wird dies teilweise ins Absurde gesteigert. In den Medien wird uns suggeriert, wir sollen die Zeit sinnvoll und vor allem effizient nutzen, liegen gebliebene Arbeit nachholen, mehr Bücher lesen, mehr Museen online besuchen, Filmklassiker, bei denen wir eingeschlafen sind, nachholen, Fremdsprachen lernen, uns weiterbilden, Sport treiben, die Wohnung putzen, den Garten aufräumen, kochen lernen und und und… Hauptsache schneller, höher, weiter, erfolgreicher.
Hinter der Selbstoptimierung steckt die Idee und der Druck, der permanenten Weiterentwickelung und Verbesserung seiner selbst als hauptsächliche Lebensaufgabe. Diese Idee erzeugt aber viel Leid (Depressionen, Angstzustände und Krankheiten), denn sie hat einen Nebeneffekt: Niemand ist jemals gut genug.
Wir vom Kreisjugendring Oberhavel haben basierend auf einer Idee des Bremer Jugendring ein paar „quarantiert optimierungsfreie“ Ideen für Euch gesammelt, denn die aktuelle Situation ist schon schwierig genug.
Habt Spaß und bleibt gesund!
Hier findet Ihr das Dokument auch in PDF - mit anklickbaren Links.
______________________________________
08.04.2020
Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. Heute, am 08.04.2020 hat das MBJS eine Presseerklärung herausgegeben, dass auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus dem Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen können, wenn sie unternehmerisch tätig sind.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), dem Wirtschaftsministerium und dem Landessportbund Klarheit für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und sonstige Vereine geschaffen: Vereine und Stiftungen des Privatrechts erhalten Unterstützung aus der Soforthilfe des Bundes und des Landes, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB versichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann durch den letzten Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid nachgewiesen werden.
Die Pressemitteilung des MBJS findet Ihr hier
______________________________________
03.04.2020
Der DBJR-Vorstand hat am 3. April 2020 die Position „Jugendpolitik im Ausnahmezustand“ beschlossen.
Junge Menschen stehen in einer Gesellschaft immer vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen um Freiräume ringen. Sie müssen ihre Interessen und Bedarfe gegen vielfältige Widerstände artikulieren. Der gegenwärtige Zustand einer Gesellschaft im Ausnahmezustand trifft junge Menschen deswegen besonders hart. Ihre Freiräume sind massiv eingeschränkt. Die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Folgen erdrücken ihre Interessen und Bedarfe – weltweit.
Binnen weniger Tage haben junge Menschen erlebt, wie ihnen erst Sorglosigkeit und Unvernunft vorgeworfen wurde, dann Angst und Hilflosigkeit tief in ihr Leben eindrangen und sie nur Augenblicke später unfreiwillig zu Freiwilligen im Kampf gegen die Folgen der Viruspandemie werden sollten.
Im Interesse junger Menschen macht der Deutscher Bundesjugendring deutlich, dass die Jugend in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Lage Rechte, Erwartungen und Bedarfe hat wie alle Generationen und stellen uns gegen die vorgebrachten Vorwürfe. Solidarität ist gefragt, kein Ausspielen der Generationen gegeneinander, kein Problematisieren von Bevölkerungsgruppen.
Sehr wichtig ist: Wenn wir wieder ins Leben vor der Coronapandemie zurückkehren, müssen erst Kinder und Jugendliche in den Blick genommen werden. Sie müssen vor allem ihre außerschulischen Freiräume wieder schnell und in vollem Umfang nutzen können. Sie haben durch die Schutzmaßnahmen weniger soziale Kontakte als arbeitende Eltern und sehr viel größere Abweichungen von ihrem Alltag als in anderen Zeiten. Ziel aller in unserer Gesellschaft muss sein, hier schnell wieder Förderung und Teilhabe im Sinne der Kinderrechte zu garantieren.
Das ganze Positionspapier findet Ihr hier
______________________________________
02.04.2020
Kinder- und Jugendnotdienst in Oberhavel neu aufgestellt
-
Außerhalb der Servicezeiten des Jugendamtes übernimmt die navitas gGmbh die Betreuung und Beratung Betroffener
-
Krisentelefon kostenlos unter 0800 0009836 erreichbar
Der umstrukturierte und erweiterte Kinder- und Jugendnotdienst des Landkreises Oberhavel hat am 01.04.2020 mit seiner Arbeit begonnen. Die navitas gGmbH – ein freier Träger der Jugendhilfe – sowie der Landkreis Oberhavel haben gemeinsam ein umfassendes Paket zum Kinder- und Jugendschutz geschnürt.
Das neue Angebot ist außerhalb der Servicezeiten des Fachbereichs Jugend, an gesetzlichen Feiertagen des Landes Brandenburg sowie während der Schließzeiten der Kreisverwaltung nutzbar. Die Rufnummer des kostenfreien Krisentelefons lautet 0800 0009836.
Der ambulante Bereitschaftsdienst wird durch die Mitarbeiter des Krisentelefons aktiviert, wenn Familien oder das nähere Umfeld von jungen Menschen nicht in der Lage sind, Gefahren aus eigenen Kräften abzuwenden. Er klärt – gegebenenfalls auch gemeinsam mit der Polizei – krisenhafte oder kindeswohlgefährdende Situationen in Familien oder Institutionen vor Ort ab, insbesondere, wenn es sich um Gewalt oder die Verwahrlosung von jungen Menschen handelt. Der Kinder- und Jugendnotdienst übernimmt für Einzelfälle auch den Clearingprozess.
In der stationären Inobhutnahmestelle können bis zu acht junge Menschen im Alter von 7 bis 17 Jahren Aufnahme finden. „Sie werden hier Tag und Nacht betreut, versorgt und emotional aufgefangen. Gemeinsam mit ihnen und ihren Sorgeberechtigten suchen wir nach Lösungen, wie sie sich gewaltfrei und unter bestmöglichen Bedingungen in oder außerhalb der Familie weiterentwickeln können", beschreibt Fachbereichsleiterin Kirstin Fussan die Verfahrensweise.
Quelle: Pressemitteilung des Landkreis Oberhavel
______________________________________
02.04.2020
Corona-Infoseite für Jugendliche online
Gemeinsam mit Jugendlichen hat der Landesjugendring Brandenburg e.V. eine Informationsseite erstellt, um die wichtigsten Entwicklungen und Verordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus in Brandenburg und deutschlandweit darzustellen.
Aus Sicht der Jugendlichen werden die wichtigsten Fragen beantwortet:
-
Was darf ich noch?
-
Wie geht es für mich in der Schule oder in meiner Ausbildung weiter?
-
Was kann ich trotz allem für andere tun?
-
Und was hilft bei akuter Langeweile?
Viele Informationen finden sich auch in verschiedene Sprachen übersetzt.
______________________________________
02.04.2020
Corona-FAQ des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) für Fachkreise
An dieser Stelle findet Ihr aktuelle Informationen für Fachkreise zu den folgenden Themen:
______________________________________
27.03.2020
„Wenn Kümmerer*innen selbst Hilfe brauchen…“ – in diesem Zwischenruf drückt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ihren Dank für das große Engagement zur Bewältigung der Krisensituation aus. Außerdem führt sie erste weiterführende Fragen zum Kinderschutz, zur Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten des Kontaktverbots und zum Sicherungsschirm für soziale Dienstleister zusammen.
Den absolut lesenswerten Artikel findet Ihr hier
______________________________________
26.03.2020
Trotz oder auch gerade wegen Corona bleiben wir dran am Thema Suchtprävention und Konsumkomepetenz!
Der soziale Alltag wird durch die Corona-Krise weltweit verändert. Die Empfehlung, zwischenmenschliche
Kontakte auf das notwendigste zu reduzieren, führt zwangsläufig zu mehr Zeit im eigenen Zuhause.
Doch was tun mit der frei gewordenen Zeit?
Viele Menschen füllen diese Lücke vor allem mit der Nutzung von Online-Spielen und digitalen Medien: in Italien z. B. ist die Internet-Nutzungsrate um ca. 70% gestiegen, wofür v.a. Online-Spiele wie Fortnite verantwortlich zu sein scheinen, schreibt die Fachstelle für Suchtprävention Berlin in einer Pressemitteilung vom 19.03.2020.
Weltweit melden Gaming-Plattformen über 20 Mio. gleichzeitig aktive Nutzer. Familien schaffen sich Streaming-Abos an oder kaufen Konsolen, um auf das „vorprogrammierte Aktivitäten-Vakuum“ vorbereitet zu sein.
Es besteht das akute Risiko, sich im Freizeitbereich nun leichtfertig an den digitalen Zeitvertreib zu gewöhnen. Hinweise auf die negativen Folgen übermäßigen Medienkonsums gibt es schon länger. Die DAK- Befragung „WhatsApp, Instagram und Co- so süchtig macht Social Media (2017)“ stellt bei ca. 100.000 Jugendlichen in Deutschland zwischen 12 und 17 Jahren eine Social Media Abhängigkeit fest. 16- bis 17-jährige waren vor der Corona-Krise bereits ca. 3,5h täglich in sozialen Medien unterwegs.
Online-Spiele können als „Übergangslösung“, um sich aktuell zu beschäftigen, auch später eine Gewohnheit bleiben, von der mensch nur schwer wieder loskommt.
Riskanter Konsum braucht Zeit, um sich zu entwickeln - diese ist vor allem für Kinder und Jugendlich egerade reichlich vorhanden. Unser aller Alltag wird momentan auf den Kopf gestellt.
Die Fachstelle für Suchtprävention Berlin stellt in einem Video 6 Tipps für den Familienalltag zu Hause vor, damit die Nutzung digitaler Medien und Online-Spiele nicht überhand nimmt und um spätere negative Folgen zu vermeiden.
______________________________________
16.03.2020
Liebe Freund*innen, Kolleg*innen, Mitglieder und Unterstützer*innen des Kreisjugendring Oberhavel e.V.,
Der Kreisjugendring Oberhavel e.V. steht u.a. für Begegnung, Austausch, Vernetzung, Lebensfreude und Offenheit.
Wenn wir dazu beitragen möchten, dass die Corona Epidemie so verläuft, dass sie gesellschaftlich und infrastrukturell zu bewältigen ist, sollten wir uns verantwortungsbewusst und rational verhalten und keine Veranstaltungen durchführen, bei denen sich (viele) Menschen treffen und potentiell gegenseitig anstecken können. Den vorgeschriebenen Mindestabstand können wir bei den von uns genutzten Räumlichkeiten nicht garantieren.
Deswegen werden wir ab sofort bis vorerst 19.04.2020 alle von uns organisierten Veranstaltungen, Fachgruppen, Vernetzungstreffen, Workshops und Seminare, absagen bzw. verschieben.
Wir (Juliane Lang, Mareen Ledebur, Sandra Friedemann und Susann Reissig) von der Geschäftsstelle des KJR werden bis auf Weiteres aus dem Homeoffice arbeiten.
Wir sind über unsere Handynummern oder per Email zu erreichen.
Vielen Dank für Euer/Ihr Verständnis und bleibt gesund!